Die Website www.pro-pr.de ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit § 12a BGG sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung wurde am 27.09.2025 erstellt.
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.
Folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden bereits implementiert:
Derzeit sind folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben und planen deren Umsetzung bis Ende 2025.
Diese Erklärung wurde durch Selbstbewertung erstellt und letztmalig am 27.09.2025 überprüft.
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website entdecken oder Hinweise zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne:
pro prWenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:
Schlichtungsstelle nach dem BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenFür Websites öffentlicher Stellen in Nordrhein-Westfalen können Sie sich auch an die Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRWDiese Erklärung wurde letztmalig am 27.09.2025 aktualisiert.